Rechtsprechung
BayObLG, 13.06.1984 - BReg. 2 Z 40/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung der Beschränkung eines Miteigentumsanteils bei Wohnungseigentum als Inhaltsänderung des Miteigentums; Zulässigkeit einer Zwischenverfügung bei Unmöglichkeit der Heilung eines Mangels des Antrags mit rückwirkender Kraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Passau, 19.03.1984 - 2 T 4/84
- BayObLG, 13.06.1984 - BReg. 2 Z 40/84
Papierfundstellen
- Rpfleger 1984, 408
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 14.07.1983 - BReg. 2 Z 36/83
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
Auszug aus BayObLG, 13.06.1984 - BReg. 2 Z 40/84
Aus diesem Grund kann es nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluß eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das seinerseits erst Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein soll (ständige Rechtsprechung; zuletzt BayObLGZ 1983, 181 /183). - BGH, 12.06.1970 - V ZR 145/67
Möglichkeit der Beschränkung des Grundbuchberichtigungsanspruchs auf Löschung des …
Auszug aus BayObLG, 13.06.1984 - BReg. 2 Z 40/84
Kann aber der Antrag bei richtiger Würdigung der Sach- und Rechtslage überhaupt nicht zu einer seinem Inhalt entsprechenden Eintragung führen, so stellt sich eine Zwischenverfügung als eine Irreführung des Antragstellers dar, indem sie ihm die Vornahme der Eintragung nach Behebung des Hindernisses in Aussicht stellt und ihn zu bestimmten Vorkehrungen veranlaßt, obwohl die beantragte Eintragung trotzdem nicht vorgenommen werden kann (…KG aaO S. 240; BayObLGZ 1970, 1631165 [= DNotZ 1970, 602 ]).' Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens gegen eine Zwischenverfügung ist allerdings nur das in ihr angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den EinMittBayNot 1984 Heft 415. - BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58
Zwangshypothek und Zwischenverfügung
Auszug aus BayObLG, 13.06.1984 - BReg. 2 Z 40/84
Eine Zwischenverfügung ist deshalb nicht zulässig, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann ( BGHZ 27, 311 /313 [= DNotZ 1958, 480]; … - BayObLG, 23.04.1980 - BReg. 2 Z 47/79
Wirksamkeit der Auflassung bei Grundstücksänderung im Umlegungsverfahren
Auszug aus BayObLG, 13.06.1984 - BReg. 2 Z 40/84
Auf die - sonst zu prüfende - Frage der Auslegung der Auflassungserklärung dahin, daß sie das Wohnungs-(Teil-) Eigentum auch in der jetzt im Grundbuch eingetragenen Form umfassen (vgl. BayObLGZ 1980, 1081112 f. [= MittBayNot 1980, 67 ] m. Nachw.), oder auf eine entsprechende Bestätigung der Erklärungen durch die Beteiligten oder den Urkundsnotar kommt es dann nicht mehr an.
- OLG Nürnberg, 01.06.2016 - 15 W 338/16
Änderung der Teilungserklärung nach Erklärung der Auflassung
Einer erneuten Auflassung bedarf es auch angesichts des 2. Nachtrags zur Teilungserklärung vom 26.04.2013, Urkunde-Nr. 6... A/20..., nicht, weil hinsichtlich des aufgelassenen Wohnungseigentums weder der Miteigentumsanteil noch Gegenstand und Umfang des Sondereigentums geändert worden sind (BayObLG, Beschluss vom 13.06.1984 - BReg 2 Z 40/84).Denn aufgelassen ist nach wie vor der - als solches unverändert gebliebene - Miteigentumsanteil samt zugehörigem Sondereigentum (BayObLG, Beschluss vom 13.06.1984 - BReg 2 Z 40/84).